Leider zu früh gefreut

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Den Ländern solle die Kompetenz, Gesetz zu beschließen, genommen werden, erklärte der  Landesrat und steirische SPÖ-Vorsitzende Michael Schickhofer. Da dachte man sich: Na endlich sagt das einer, noch dazu aus der strukturkonservativen und reformfeindlichen SPÖ! Was braucht wirklich ein Land mit knapp neun Millionen Einwohnern zehn gesetzgebende Körperschaften? Bayern mit elf Millionen Einwohnern kommt mir einer aus.

Aber leider hat man sich zu früh gefreut. Das, was sich der Landesrat vorstellt, ist nämlich nicht etwa eine Vereinfachung der Verfassung und Verwaltung, sondern eine Komplizierung. Er will die Landtage, obwohl sie ihre eigentliche Aufgabe, Gesetze zu beschließen, verlieren, dennoch weiter  bestehen lassen.  Ihnen soll die „Kontrolle der Landesregierung“ übertragen, die Budgethoheit belassen und die „Entwicklung der Regionen“ anheimstellen – was immer Letzteres bedeuten soll.  Das wäre eine Pseudoreform nach dem Motto: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“.

Ländergesetze durch den Bundesrat

„Ländergesetze“sollten künftig im Bundesrat beschlossen werden, schlägt der SPÖ-Vorsitzende vor. Wie denkt er sich das? Wodurch unterscheidet sich ein Bundesgesetz, das in allen neuen Bundesländer und für alle Staatsbürger gilt von einem Ländergesetz, für das dasselbe gilt? Möglicherweise meint er damit Gesetze, die Materien regeln, die in die Kompetenz der Länder fallen. Aber der Sinn einer Verfassungsreform wäre es ja gerade, die Kompetenzbestimmungen der Bundesverfassung zu ändern.

Der Verfassungskonvent, der an den Ländern und an den Schickhofers in allen Parteien gescheitert ist, hat eine wirklich  konsequente und auch  logische Reform vorgeschlagen: Abschaffung der Gesetzgebungskompetenz der Länder und dafür Verlagerung von Verwaltungsagenden an die Länder bei Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung. Das hätte natürlich auch das Schicksal der dann überflüssigen Landtage besiegelt.

Volksabstimmung von Gnaden Schickhofers

Wenn sich Schickhofer generös gibt und ein „Bündnis mit der Bevölkerung“ schließen möchte, in dem er eine Volksabstimmung über seine Pläne anbietet, zeigt er nur, dass er die Verfassung nicht kennt. Die Abschaffung der Gesetzgebungskompetenz der Länder und stattdessen die Einführung einer Gesetzgebung durch den Bundesrat wären zweifellos eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, für die die  Verfassung selbst eine obligate Volksabstimmung vorsieht. Eine Volksabstimmung von Gnaden Schickhofers gibt es nicht.

In Wirklichkeit hat sich Schickhofer gar keine Gedanken über eine längst fällige Verfassungsreform gemacht, wie man voreilig hätte annehmen können. Er benützt nur  seine vorübergehende Funktion als „Vorsitzender“ der Landesfinanzreferenten, um sich gegenüber Finanzminister Hans Jörg Schelling profilieren. Dieser hatte den Ländern – freilich auch nur rhetorisch – die Steuerhoheit angeboten, was Schickhofer und seine Kollegen natürlich ablehnen, denn sie möchten weiter das Geld ausgeben, das sie  selbst nicht einheben, sondern über den Finanzausgleich aus Wien überwiesen bekommen.