Die Arbeitnehmerschutzvorschriften haben vor allem in der Vergangenheit einen sehr wichtigen Zweck erfüllt und sind nach wie vor dort unerlässlich, wo eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Arbeitnehmer müssen in einer sicheren Umgebung ihrer Arbeit nachgehen können. Jedoch kommt es vor allem im österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz zu Auswüchsen, die nur die Arbeit der Unternehmer behindern und deren Zweck keineswegs der Schutz der Arbeitnehmer sein kann.
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