Obstkorbbeautragter?

Die Arbeitnehmerschutzvorschriften haben vor allem in der Vergangenheit einen sehr wichtigen Zweck erfüllt und sind nach wie vor dort unerlässlich, wo eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Arbeitnehmer müssen in einer sicheren Umgebung ihrer Arbeit nachgehen können. Jedoch kommt es vor allem im österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz zu Auswüchsen, die nur die Arbeit der Unternehmer behindern und deren Zweck keineswegs der Schutz der Arbeitnehmer sein kann.

Viele Unternehmer haben Kathrin Nachbaur in unzähligen Interviews von den Hürden und Schikanen durch das Arbeitsinspektorat erzählt, welche auch immer wieder auf Wirtschaftswunder.at veröffentlicht werden. Einer dieser Fälle wurde nun auch vom Fernsehsender Puls 4 in der Sendung „Vurschrift is Vurschrift“ vorgestellt. Der Fall vom „Obstkorbeauftragten“ war auch Teil der Anfrage von Kathrin Nachbaur an Sozialminister Alois Stöger zum Thema Arbeitsinspektorat. Für alle, die die Sendung am Dienstag verpasst haben: hier gibt es den Link zum Ausschnitt:

Behörde verbietet Obst am Arbeitsplatz. – Warum?

 

 

 

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