In den Zeitungen kam die Sache als relativ unauffällige Meldung daher: Drei Asylwerber „sollen Sozialleistungen erschlichen haben: Verurteilt“. Na gut, denkt man sich, ist nicht schön, kommt eben vor. Wenn man dann aber die Details liest, sträuben sich einem die Haare: Über das Maß an krimineller Unverschämtheit und über das Maß an Unachtsamkeit der Behörden und Verharmlosung durch Gerichte.
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72-Jährige vergewaltigt: Warum darf Täter bleiben?
Ein Skandal, dass dieser Mann der sein Gastrecht gröblichst missbraucht hat überhaupt noch in unserem Land sein darf. Das Asylverfahren gehört sofort negativ beschieden und er rückgeführt in seine Heimat. Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder.
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