Die Berufsempörer

Demokratie ist, wenn man ein parkendes Auto beschädigen oder einem Geschäftseigentümer die Fensterscheiben einschlagen darf ohne dafür zur Verantwortung – strafrechtlich wegen boshafter Sachbeschädigung, zivilrechtlich zum Schadenersatz  - gezogen zu werden. Vorausgesetzt natürlich, man war auf deiner Demonstration unterwegs. Der Eigentümer des Autos und der Inhaber des Geschäfts müssen sich dann sogar glücklich über den erlittenen Schaden schätzen, denn sie haben damit ja einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Meinungsfreiheit geleistet.

Das etwa war der Tenor der  meisten Zeitungs-Kommentare zu den Vorschlägen von Innenminister Wolfgang Sobotka, das Demonstrationsrecht der Zeit anzupassen. Der Zeit anzupassen heißt auch, den neuen Demonstrationsbräuchen – als da sind Sachbeschädigungen im Vorbeigehen, Demonstrieren gegen eine andere Demonstration, zunehmende Gewalttätigkeit, Renitenz gegen die Polizei, „spontane“ Zusammenrottungen ohne  Anmeldung.

Die Helden der Meinungsfreiheit

Den  Beweis, was den Helden der Meinungsfreiheit alles einfallen kann, lieferten letzte Woche die Gegner des Murkraftwerks in Graz-Puntigam. Eine Person hatte sich im Rodungsbereich an einem Seil über der Mur festgehalten, das von Ufer zu Ufer gespannt war. Rund 40 Aktivisten des „Murcamp“ versuchten, Baumrodungen zu verhindern. Weil das Sicherheitsunternehmen das unterband, überlege man, Anzeige zu erstatten. Später mussten einige Demonstranten aus Bäumen geholt werden, die gefällt werden sollen. Wie kommen eigentlich die Leute von der Sicherheit dazu, sich das anzutun, muss man fragen?

Die Liste derer, die ihrer „Empörung“ über Sobotkas Pläne Ausdruck verleihen mussten, ist lang: Die Sozialdemokratische Partei Österreichs, Die Grünen, die NEOS, der ÖGB, die Katholische Aktion Oberösterreichs und etliche nicht näher zu erwähnende NGOs. Selbstverständlich sind auch die Österreichischen Schriftstellerverbände gegen Sobotkas Pläne. Nichts dagegen haben sie freilich, Subventionen zu nehmen, die von den Steuern jener Unternehmer  bezahlt werden, deren Geschäfte Demonstranten durchaus stören dürfen.

Der Übertreibungskünstler der Republik

Dabei ist natürlich der größte Übertreibungskünstler der Republik, der Generalsekretär der Österreich-Abteilung von Amnesty International Heinz Patzelt. Er bekam dafür als Megaphon das Ö1-Morgenjournal zur Verfügung gestellt.  Aus dem Innenministerium kämen in letzter Zeit „serienweise schwerst menschenrechtswidrige, verfassungsrechtlich undenkbare“ Vorschläge. Wenn man das Demonstrationsrecht in einer Demokratie infrage stelle, dann gelte es „Alarm zu schreien“.

„Freie Meinungsäußerung, auch in Form von öffentlichen Protesten, ist ein Grundpfeiler der Demokratie“, liess der Präsident der Präsident der Katholischen Aktion Bert Brandstetter verlautbaren. Das Demonstrationsrecht einzuschränken, würde „dem gesellschaftlichen Grundkonsens, der in der österreichischen Verfassung verankert ist, widersprechen“. Die bedrohlichen Entwicklungen in verschiedenen Ländern, wo die Rolle von Minderheiten und Oppositionskräften mehr und mehr eingeschränkt wird, dürften kein Vorbild für Österreich sein. Warum muss man eigentlich gleich „empört“ sein über einen Vorschlag eines Ministers in einem Land mit Meinungsfreiheit. Wollen die Empörten die Meinungsfreiheit womöglich nur für  sich gelten lassen? Und wo hat Sobotka irgendetwas von Einschränkung des Demonstrationsrechts gesagt?

Gefährdung des Grundkonsens in Österreich

Durch Folgendes sieht der Präsident einer von den Bischöfen approbierten katholischen Organisation den “Grundkonsens“ in Österreich gefährdet und Patzelt sich genötigt, „Alarm zu schreien“: Sobotka möchte eine klarere Trennung zwischen Versammlungen und Veranstaltungen. Demonstrationen sollen künftig verboten werden können, wenn Geschäftsinteressen bedroht würden. Außerdem soll künftig ein „Versammlungsleiter“ bei schuldhaftem Verhalten für Sachbeschädigungen durch Demonstranten haften. Für Gegendemonstrationen soll ein Mindestabstand von 150 Metern festlegt und die Frist zur Anmeldung von Kundgebungen von 24 auf 72 Stunden erhöht werden.

Kein wirklich neues Rechtsprinzip

Was der Oberempörer Patzelt für verfassungsrechtlich „undenkbar“ hält, ist es  natürlich überhaupt nicht.  Von einem ‚Anschlag auf die Demonstrationsfreiheit‘ könne nicht die Rede sein, erklärt der Verfassungsrechtler  Bernd Raschauer: „Schon im geltenden Recht sind Anmelder einer Versammlung, Leiter und Ordner vorgesehen. Sollte ein darauf bezogener Verwaltungsstraftatbestand eingeführt werden, würde dies dem normalen Standard von Verwaltungsgesetzen entsprechen“. Dass das Organisationsverschulden eines Rechtsträgers im Falle von gravierender mangelnder Vorkehr oder dem Fehlen erforderlicher Sorgfalt zu Konsequenzen führen kann, ist kein wirklich neues Rechtsprinzip, findet  Johannes Werner Pichler, ehemaliger Vorstand des Instituts für Europäische Rechtsentwicklung der Universität Graz.

 

 

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