Schwer vermittelbar: Fach- und Führungskräfte ab 45

Helmut Graser beschreibt in seinem Gastkommentar Ab 45 zum alten Eisen die Dynamik des modernen Arbeitsmarktes. Zutreffend stellt er fest, dass die Karriere für viele unserer hochausgebildeten und erfahrenen Fach- und Führungskräfte zwischen dem 45sten und 50sten ein jähes Ende findet. Nur selten gelingt es den ehemaligen Managerinnen und Managern an die früheren Erfolge anzuschließen.

Die Betroffenen finden sich unversehens in der Arbeitslosigkeit wieder. Sie mobilisieren ihre Kräfte und machen sich selbstständig. Sie scheitern in einem lähmenden Prozess und bleiben entweder im Sozialsystem hängen oder orientieren sich noch einmal gänzlich neu. Nicht selten kämpfen die Betroffenen gegen depressive Verstimmungen.

Warum werden Arbeitnehmer gerade im Alter von 45 bis 50 Jahren freigesetzt?

Die Ursachen für diese Entwicklung wurden von Graser klar genannt: Das vergleichsweise hohe Lohnniveau in Österreich und absurd hohe Lohnnebenkosten machen Arbeitskräfte mit umfangreichem Erfahrungswissen zu Kostentreibern. Warum jedoch werden die Arbeitnehmer gerade im Alter von 45 bis 50 Jahren vermehrt freigesetzt?

Hier lohnt ein Blick auf die geltende Rechtsprechung in der Europäischen Union und deren Umsetzung auf Bundes- und Länderebene. Aus Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union leiten sich die Grundsätze der Gleichbehandlung ab; Artikel 3 beschäftigt sich mit der Bekämpfung von Diskriminierung. Das Europäische Recht wurde in der österreichischen Verfassung und in den Bundes- und Landesgesetzen verankert.  Es findet sich deshalb auch im Arbeitsrecht wieder.

„Angestellte im Alter von 50+ Jahren können fast nicht mehr erfolgreich gekündigt werden.“

In der Praxis wird das Antidiskriminierungsgesetz ab einem Alter von 50 Jahren besonderes relevant. Angestellte im Alter von 50+ Jahren können fast nicht mehr erfolgreich gekündigt werden. Es ist aus Unternehmenssicht mit einem Verfahren wegen Altersdiskriminierung zu rechnen und die Aussichten des ehemaligen Angestellten auf einen Erfolg sind hervorragend. Somit wird ein Angestellter mit mehr als 50 Lebensjahren zu einem unternehmerischen Risiko.

Es wäre an der Zeit, kritisch die Erfolge der Gesetzgebung zur Forcierung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu hinterfragen und den Folgen für die allgemeine Gesellschaft gegenüberzustellen. Ein wirklich guter nächster Schritt wäre entweder die konsequente Umsetzung der Gleichbehandlungsgrundsätze oder aber eine Lockerung des Arbeitsrechts, damit Fach- und Führungskräfte 50+ weiterhin am Arbeitsleben teilhaben können.