Wenn Migranten, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder für deren Verfahren nach den Regeln des Dublin-Regimes ein anderes Land zuständig ist, abgeschoben werden, herrscht immer große Aufregung: „Wie kann man nur so hartherzig sein und eine Familie, die doch so gut integriert war, wegschicken? Die Kinder haben sich in der Schule schon so gut eingelebt gehabt und nun werden sie von ihren Freunden getrennt“. So oder so ähnlich lauten die Klagen.
Es wird so getan, als ob jede Abschiebung eigentlich eine Ungerechtigkeit sei und damit europäisches Recht verletzt würde. Das ist aber nicht der Fall, die Abschiebung ist vielmehr eine logische Folge des Asylrechts. Wenn man nach der Ablehnung des Gesuchs niemanden abschieben dürfte, brauchte man das oft langwierige und teure Asylverfahren gar nicht veranstalten.
Eine konsequentere Druchsetzung von Abschiebungen
Die Europäische Kommission hat die EU-Staaten zu einer konsequenteren Durchsetzung von Abschiebungen aufgefordert. Derzeit werde nur rund ein Drittel der Menschen zurückgebracht, die den Bescheid erhalten, dass sie die EU verlassen müssen, beklagt EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos: Die Staaten müssten die bestehenden Regeln konsequenter anwenden und Rückführungsentscheidungen auch umsetzen. Es ist der paradoxe Fall, dass die EU Möglichkeiten geschaffen hat, die von den Staaten nicht in Anspruch genommen werden.
Nur 36 Prozent der Abscheibungebescheide durchgeführt
Die EU-Rückführungsrichtlinie erlaubt es, Migranten bis zu sechs Monate in Abschiebehaft zu nehmen, wenn Fluchtgefahr besteht oder wenn sie das Verfahren behindern oder zu umgehen suchen. Kaum ein Staat nützt diese Möglichkeiten, die übrigens auch für Minderjährige gelten, aus. In Deutschland wurden 2016 nur 36 Prozent der Abschiebebescheide ausgeführt. Das liegt nicht nur an der Unwilligkeit der Heimatstaaten, die Migranten zurückzunehmen, sondern auch an der mangelnden Rechtsdurchsetzung in der EU.
Oft erscheinen zum Abflugtermin nur die Hälfte der Gebuchten, wobei Deutschland das Problem hat, dass die Abschiebung durch die Länder zu vollziehen ist. In den Ländern, in denen die Grünen mitregieren, werden etwa keine Abschiebungen nach Afghanistan vollzogen, weil dort angeblich keine Sicherheit herrsche. Schleswig-Holstein hat einen dreimonatigen Abschiebestop beschlossen. Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen und die Niederlande etwa sind viel konsequenter.
Rückführungen sind essentiell
Wenn Migranten wissen, dass sie auch bei negativem Asylbescheid bleiben dürfen, schafft das eine zusätzliche Sogwirkung in dieses Land. Gleichzeitig bestraft man mit dem Abschiebestopp all diejenigen, die bereit sind, freiwillig auszureisen. Warum sollten sie das tun, wenn sie am Ende bleiben können?
Rückführungen sind eine essentielles Element in der Gleichung der europäischen Migrationspolitik. Wenn es nicht angewendet wird, verliert das Asylverfahren seinen Sinn und wenn zwischen Verfolgten, die Anspruch auf Asyl haben und Migranten aus anderen Grünen nicht mehr unterschieden wird, wird letzten Endes das Asylrecht für diejenigen zerstört, die es wirklich brauchen, um ihr Leben zu retten.