Wie aus Transparenz Bürokratie wird

Die vielen Inserate, die von Bund, Ländern, Gemeinden oder staatsnahen Unternehmen zumeist in Tages-  oder Gratiszeitungen geschalten werden, sind Steuerzahlern, die sich vom Staat einen sparsamen Umgang mit Steuergeld erwarten, schon sehr lange ein Dorn im Auge.

Da wirbt beispielsweise die für die Müllentsorgung zuständige Wiener Magistratsabteilung 48 damit, dass es in Wien 24.000 Mistkübel und in der Müllentsorgunganlage in Simmering einen Wirbelschichtofen 4 gibt. Ein konkreter Nutzen dieser per Inserat kommunizierten Information ist für den normalen Wiener Bürger schwer erkennbar und widerspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Sachlichkeitsgebot, dementsprechend „entgeltliche Veröffentlichungen ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen haben“.

Die rund 16.320 Euro, die das „Mistkübel“-Inserat in der Gratiszeitung Heute gemäß Mediadaten gekostet hat, hätte sich die Gemeinde Wien sparen können.

DAS MEDIENTRANSPARENZGESETZ VON 2012

Mit dem 2012 eingeführten Medientransparenzgesetz durfte der Steuerzahler darauf hoffen, dass durch die Verpflichtung zur Offenlegung der Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen und den Medien ein gewisser Druck auf die Inseratenvergabe entstehe. Man mahnte sich zur Selbstdisziplin, da die tatsächliche Absicht hinter großzügigen Inseratenkampagnen, nämlich der Wunsch nach freundlich gesinnter Berichterstattung, nicht dem Bild eines integren Staates entsprach. Schlimm genug, dass dazu überhaupt ein Gesetz notwendig war.

So verquert der Grundgedanke dieses Gesetzes auch war, es sollte ein Schritt in Richtung mehr Rechtsstaatlichkeit sein. So weit so gut, aber – leider zu früh gefreut. Wir leben in Österreich und in Österreich wird aus geplanter Transparenz realistische Bürokratie.

DABEI HANDELT ES SICH ZUR GÄNZE UM STEUERGELD

Gegewärtig melden 5.736 Rechtsträger quartalsweise der Regulierungsbehörde KommAustria alle Ausgaben, die für Medienkooperationen, Werbung sowie für Förderungen an Medieninhaber – ab einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro – getätigt wurden. Seit der Einführung des Gesetzes 2012 wurden ca. 500 Millionen Euro gemeldet. Dabei handelt es sich zur Gänze um Steuergeld beziehungsweise Geld von öffentlichen Unternehmen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Google im 2. Quartal 2015 einen Umsatz in der Höhe von 580.000 Euro für Werbeeinschaltungen der öffentlichen Hand verbuchte. Das entspricht dem äquivalenten Umsatz so mancher Bundesländerzeitung. Doch damit nicht genug: Facebook wurde im selben Zeitraum mit 230.000 Euro an öffentlichen Werbegeldern bedacht und an YouTube gingen nochmals 116.000 Euro. Sind das nicht eben jene globale Konzerne, denen von Etatisten und Kollektivisten gerne vorgeworfen wird, dass sie in Europa hauptsächlich Steuervermeidung betreiben? Offensichtlich hindert das die Vertreter von Bund, Ländern oder Gemeinden nicht wirklich daran, ihnen ein wenig von unserem Steuergeld zur Verfügung zu stellen. Ein klassischer Fall von Doppelmoral.

AUS TRANSPARENZ WIRD BÜROKRATIE

Um das ganze Schlamassel auch noch offiziell zu administrieren und zu prüfen, hat der Rechnungshof halbjährlich eine Liste zu veröffentlichen, in der alle Rechtsträger, die dem Medientransparenzgesetz unterliegen, aufscheinen. Das sind schlanke 156 A4-Seiten. Zusätzlich wurde der Rechnungshof dazu verpflichtet, die Umsetzung des Medientransparenzgesetzes zu prüfen. Seit Herbst 2013 hat der Rechnungshof 8 Rechtsträger überprüft. In seinem aktuellen Prüfbericht vom 28. Dezember 2015 übt der Rechnungshof massive Kritik und meint in der Zusammenfassung:

Das Ziel der Medientransparenzgesetze – mehr Transparenz bei Medienkooperationen, Werbeaufträge und Förderungen – wird durch Probleme bei der Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen, durch Verstöße gegen die Verpflichtung, entgeltliche Werbeeinschaltungen als solche zu kennzeichnen, durch Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot sowie gegen das sogenannte Hinweis- und Kopfverbot nicht erreicht werden.

Pikant ist, dass aufgrund der Bagatellgrenze von 5.000 EUR ein Drittel bis die Hälfte der erteilten Werbeaufträge gar nicht in den von der KommAustria veröffentlichten Listen enthalten sind. Es kann zu Recht vermutet werden, dass die tatsächlichen Werbeausgaben weit höher als die bisher eingemeldeten 500 Millionen Euro sind.

DAS MEDIENTRANSPARENZGESETZ IST IN SEINER DERZEITIGEN FORM ZWAR GUT GEMEINT, ABER ES ERFÜLLT SEINE FUNKTION NICHT EINMAL ANSATZWEISE. STATTDESSEN SCHAFFT ES BÜROKRATIE UND AUFWAND.

Wenn ein Staat schon mittels Gesetz an seine Integrität erinnert werden muss, so muss bei einer Novelle der Begriff „Sachlichkeitsgebot“ weitaus stärker konkretisiert werden, um den Interpretationsspielraum so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

 

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