Beischlaf-Protokoll für Heiko Maas

Ich weiß nicht, ob es die neue Freundin ist, aber unser Justizminister hat anscheinend konsequent das Thema Sex für sich entdeckt. Mal will er uns Frauen und unsere sexuelle Würde schützen. Sie erinnern sich, wie er mit großem Enthusiasmus die Kampagne “Nein heißt nein“ unterstütze gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Was ja eine prima Sache ist, das Problem aber bis heute ja nicht die Gesetzeslage, sondern die Beweisbarkeit bleibt, wenn zwei Menschen unter vier Augen intim sind und man anschließend gerichtlich klären soll, ob Gewalt oder Nötigung im Spiel war.

WOMIT DIE KAMPAGNE „NEIN HEISST NEIN“ MIT DIESEM „PARADEBEISPIEL2 ALSO LEIDER VOLL IN DIE HOSE GING.

Damit war der Minister auch unterwegs für das #TeamGinaLisa, die Doppel-D-Promi-Darstellerin und demnächst Dschungel-Camp-Königinnenanwärterin,  die unglücklicherweise eine verurteilte Lügnerin geworden ist, weil das Gericht nicht mitzog bei ihrer Behauptung, vergewaltigt worden zu sein. Womit die Kampagne „Nein heißt nein“ mit diesem „Paradebeispiel“ also leider voll in die Hose ging.  Macht aber nichts Herr Maas, wenigstens waren Sie als Minister nicht alleine mit dieser Blamage, Ihre Kollegin Manuela Schwesig hatte sich genauso eifrig ins Rennen geworfen – was nebenbei die Frage aufwirft, haben beiden Ministerien eigentlich das gleiche Social Media Team bei Twitter? Von keinem der Ministerien ist mir übrigens eine öffentliche Zurücknahme der Unterstützung für eine gerichtlich verurteilte Lügnerin in Erinnerung. Ich lasse mich aber gerne eines anderen belehren.

Aber auch schon zuvor war Sexismus ein kleines Steckenpferdchen von Maas mit der Forderung nach einem Verbot sexistischer Werbung, das mit großen Gesten ausgerechnet nach der Silvesternacht von Köln gefordert wurde, Sie erinnern sich? Zwar ist bis heute nicht klar, was Frauen im Bikini auf Plakaten damit zu tun haben, dass sich hunderte von Migranten öffentlich an Frauen vergreifen, aber nach Logik suchen wir hier ja nicht. Da war man auf die Ladies und männlichen Feminist_Innen der Initiative Pinkstinks.de reingefallen, die schon seit langem einen Gesetzesentwurf in der Tasche hatten, mit dem sie hausieren gingen. Den Lobbyistinnen für ein sexismusfreies Leben fehlte bislang nur ein williger Justizminister, damit wir Frauen nicht ständig paarungswillige Männer mit unserem Anblick quälen und nur ordentlich verhüllt auf Plakaten in der Stadt hängen. Das ist auch besser für die Integration und verstört all die allein reisenden Minderjährigen aus Syrien und Afghanistan nicht so sehr.

SEX, FRAUEN UND KUCKUCKSKINDER

Irgendjemand muss den Heiko aber darauf hingewiesen haben, dass er von Natur aus doch eigentlich ein Mann ist und da draußen auch noch ein paar Millionen männliche Bürger existieren, die er noch nicht zwangsbeglückt hat. Jetzt wird das Thema Sex und Frau also mal von der anderen Seite aufgerollt: Die Mädels sind dran und die Kuckuckskinder, die sie ihren Männern unterschieben.

Besser gesagt, der Akt der Zeugung ist vom Justizminister aktuell in den Fokus gerückt worden. Ein neues Gesetz soll her, welches Frauen zwingt, ihre Beischlaf-Partner im entsprechenden Zeugungs-Zeitraum offen zu legen, wenn sich der Vater auf dem Papier gar nicht als tatsächlicher Erzeuger entpuppt hat. Allein die Sprache dieses Dokumentes ist bereits so herrlich, dass ich das Juristendeutsch aus dem Gesetzesentwurf unbedingt zitieren muss. Die Mutter des Kindes soll also jetzt gesetzlich dazu verpflichtet werden „Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat“. Beigewohnt, das Wort muss noch aus den 50er Jahren stammen, als derjenige, der die Frau schwängerte auch noch tatsächlich bei ihr wohnte. Meine Damen, legen Sie also rechtzeitig ein Beischlaf-Protokoll der letzten Jahre an, nicht nur für den Fall, dass der Sender RTL II Sie mal für eine Trash-Talksendung des Prekariats-Fernsehens braucht, sondern auch für den Fall, dass Heiko Maas zusammen mit dem Kindsvater an ihre Wäsche, pardon, ihr Intimleben will.

VERSTÄNDLICH, DASS ER DIESE VERANTWORTUNG AN DEN ZEUGUNGSFREUDIGEN ECHTVATER ABGEBEN WILL.

Bislang ist es gesetzlich so, dass ein Kind automatisch als ehelich gilt, wenn es in einer Ehe geboren wird, ergo der Ehemann automatisch als gesetzlicher Vater eingetragen wird, unabhängig davon, ob er der Erzeuger ist. Stellt sich nun durch Vaterschaftstest nach Misstrauensvotum heraus, dass ein anderer seine Kinder gezeugt hat, ist in der Regel nicht nur die Beziehung im Eimer, sondern auch das ganze Geld, das er jahrelang für seine vermeintlichen Kinder ausgegeben hat. Verständlich, dass er diese Verantwortung an den zeugungsfreudigen Echtvater abgeben will.

Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, muss die Mutter den Vater erst amtlich angeben. Das kann sie, muss sie aber nicht. Für den Fortbestand einer Beziehung ist es zwar ungemein hilfreich, wenn sie ihren Lebensabschnittsgefährten einträgt und nicht den schwedischen Aushilfsbriefträger oder Ron Hubbard, was ich jedoch sagen will: Die Mutter kann nicht gezwungen werden, den Namen des Kindsvaters herauszurücken. Genau da will man nun ran, damit der falsche Vater vom echten Vater zumindest für die letzten zwei Jahre den Unterhalt zurückfordern kann.

UNZUMUTBAR, ANWÄLTE MACHEN BEI SOLCHEN KLAUSELN LUFTSPRÜNGE. ALLES KANN, NICHTS MUSS, IST VERMUTLICH DER BESSERE AUSDRUCK.

Tatsächlich fragt man sich nach Durchsicht des Gesetzes, was der gesamte Gesetzesentwurf aus verschiedenen Gründen soll? Da ist zum einen die Klausel des letzten Satzes im Entwurf, die alles schlagartig kaputt macht, was hier wieder medial durchs Dorf getrieben wird. Dort heißt es nämlich, dass die Mutter sowieso nur Auskunft geben muss, „wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre“.  Unzumutbar, Anwälte machen bei solchen Klauseln Luftsprünge. Alles kann, nichts muss, ist vermutlich der bessere Ausdruck. Denn was „zumutbar“ ist, gerade auch im psychischen Sinne, lässt sich mit den richtigen psychologischen Gutachten für immer auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Das ganze Gesetz erledigt sich mit diesem einen Satz, weil er den Status quo erhält.

Gleichzeitig stellt sich die Frage auch in der Tat, ist es wirklich zumutbar, dass man eine Frau zwingen will, ihre Sexualpartner offen zu legen, eventuell sogar für Gerichtsakten? Was, wenn es so ist wie in den Nachmittagssendungen von RTL II und zahlreiche, verschiedene Väter in Frage kommen? Oder zwei gleichzeitig im Spiel waren, dann wären wir wieder bei Gina Lisa Lohfink angekommen, wollten wir aber gar nicht. Es läuft aber auf die gesellschaftliche Ächtung als „Schlampe“ hinaus und das per Gerichtsprotokoll. Schön ist das nicht und zudem gab es früher so etwas wie das Recht auf Privatsphäre. Oder muss der Vater gleichzeitig protokollieren lassen, mit wem er in all den Ehejahren fremdgegangen ist? Nicht weil es etwas nutzt, sondern nur als ausgleichende Gerechtigkeit und damit die Kinder später, wenn sie groß sind auch die ganze Wahrheit über ihr Elternhaus in Gerichtsakten nachlesen können?

EINGRIFF IN DIE INTIMSPHÄRE DES TATSÄCHLICHEN KINDSVATERS

In der Tat halte ich es unabhängig davon, was ein Gericht oder der getäuschte Kindsvater gerne will, für eine Zumutung, dass man Frauen gerichtlich zwingen will, ihre Sexualpartner zu Protokoll zu geben. Zumal damit indirekt auch noch in die Intimsphäre des tatsächlichen Kindsvaters eingegriffen wird. Der weiß vielleicht nicht einmal, dass er irgendwo ein Kind hat, ist vielleicht selbst inzwischen Familienvater und glücklich verheiratet. Und dann kommt ein Gericht und fordert rückwirkend Unterhalt von ihm für ein unbekanntes Kind? Ich bin sehr gespannt, wie dessen Frau darauf reagiert.

Andererseits ist es für einen getäuschten Mann, dem man vielleicht jahrelang ein Kind untergeschoben und der für dies Kind Unterhalt gezahlt hat, ebenfalls verständlich, wenn er wissen will, bei welchem Kerl er sich die Unterhaltszahlungen zurück holen kann. In diesem Zusammenhang verstehe ich allerdings nicht, warum man nicht zuerst ein Gesetz macht, dass den Männern endlich erlaubt, ohne das Einverständnis der Mutter einen Vaterschaftstest machen zu lassen? Die Rechtslage ist tatsächlich im Moment so. Das passt nicht zusammen. Wir wollen die Mutter zwingen, ihre Sexualpartner zu nennen, aber ohne dass sie Ja sagt, darf der Vater legal nicht mal rausfinden, ob er seit Jahren ein Kuckuckskind versorgt? Vielleicht sollte man hiermit anfangen.

LASST DEN KUCKUCKSVATER DOCH EINEN ANSPRUCH GEGEN DIE MUTTER BEKOMMEN, DEN UNTERHALT VON IHR ZURÜCK ZU HOLEN.

Mein Vorschlag wäre übrigens ein ganz anderer: Lasst den Kuckucksvater doch einen Anspruch gegen die Mutter bekommen, den Unterhalt von ihr zurück zu holen. Sie hat ihn doch getäuscht, und nicht ein Unbekannter, dessen Namen er nun sucht. In der Regel weiß sie doch wer es ist. Und wenn sie weiterhin Unterhalt haben will, dann eben vom echten Kindsvater. Soll sie es sich doch bei ihm holen. Dann kann Frau ganz alleine entscheiden und durchkämpfen, was sie vermasselt hat. Auch im Sinne der Fairness kann ich nicht begreifen, warum wir diesen juristischen Kampf dem getäuschten Mann aufbürden, anstatt der „Täterin“.

Und dann fällt diese Gesetzesinitiative auch noch aus ganz anderen Gründen völlig aus dem Rahmen, denn erzählt man uns denn nicht bereits seit Jahren, dass die Frage der Abstammung sowieso egal ist? Dass nicht die biologische, sondern die „soziale“ Elternschaft das einzig wichtige ist? Deswegen soll es doch auch egal sein, wer ein Kind großzieht, ein Papa, zwei Papas, drei Mütter, eine Wohngemeinschaft, zwei Lesben mit zwei Schwulen, von Leihmüttern gekaufte Kinder, ganz egal. Jeder der Eltern sein will, hat doch neuerdings angeblich das Recht, sich auch so zu fühlen. Abstammung, Blutlinie, mein Gott, da ist man doch mit einem Bein im arischen Sumpf, wer braucht denn noch sowas, außer der Hochadel und der stirbt doch auch aus?

Es macht eben doch einen Unterschied.

Blut ist dicker als Wasser, das wird so bleiben, egal was man uns erzählt. Deswegen ist es falsch, den wahren Vater zu verleugnen als Frau. Allerdings wünsche ich mir ein Recht auf Offenlegung weniger für den Vater, der nur aus verletztem Stolz oder aus finanziellen Gründen Auskunft sucht, sondern für diejenigen, denen man mit solchen Konstellationen am meisten zumutet: Für die betroffenen Kinder.

 

 

 

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