Was haben Asylwerber angestellt?

„Gnade vor Recht“ möchte Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer ergehen lassen und „gut integrierte“ Asylwerber, deren Asylgesuch negativ ausgegangen ist, nicht abschieben. „Gnade vor Recht“ ergehen lassen kann man nur in einem Einzelfall und es kann nur der Bundespräsident. Gnade  als Regel einzuführen oder als Versprechen eines gütigen Landesvaters (als solche belieben sich unsere Landeshauptmänner zu inszenieren), würde jedes Asylverfahren sinnlos machen. Es wäre ein weiterer Grund für Asylwerber, das Verfahren so lange wie möglich hinauszuzögern.

Wer entscheidet dann eigentlich darüber, ob jemand „gut integriert“ ist? Vielleicht gleich die Asylbehörde in einem Anhang an ihr Erkenntnis, in dem sie erklärt, ihre Entscheidung sei irrelevant, weil die Asylwerber „gut integriert sind“? Oder die Sozialabteilung des Landes? Und wer übt  dann die Gnade aus? Der Landeshauptmann persönlich? Das würde ihm wahrscheinlich gefallen: Nach einem Besuch – unter großer Medienbegleitung, versteht sich –  bei den Betroffenen  verkündet er: Für Sie, für Dich, für Euch lasse ich Gnade vor Recht ergehen.

Auf die Verfassung und die Gesetze vereidigt

Man muss Schützenhöfer daran erinnern, dass er auf die Verfassung und die Gesetze vereidigt ist. Privat kann er in dem einen oder anderen Fall bedauern, dass Asylwerber abgeschoben werden müssen, aber als Landeshauptmann  hat er das Recht zu respektieren und zu vollziehen. Ein Gnadenrecht kommt ihm nicht zu.  Überhaupt Gnade: Was haben Asylwerber angestellt, dass man sie begnadigen müsste?

Der Ausgang eines Asylverfahren ist – hoffentlich – weder eine Belohnung noch eine Strafe.

Ein ähnliches Rechtsverständnis hat Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion, einer unter der Leitung der Bischöfe stehenden Organisation, geäußert.  „Eine solche Vorgangsweise (gemeint eine Abschiebung nach Dublin III-Regeln)  mag rechtlich gedeckt sein, sie widerspricht aber jeglichen humanitären Grundsätzen“, sagte sie. Sie hat überhaupt Schwierigkeiten, Recht, Moral und Emotion auseinanderzuhalten. In einem Rechtsstaat kann man nicht  rechtskonforme Entscheidungen einer Behörde oder eines Gerichts durch Berufung auf eine Moral aushebeln. Es sei „nicht einzusehen, dass ausgerechnet die Flüchtlinge mit der größten Integrationsbereitschaft bestraft werden“, meint sie weiter. Der Ausgang eines Asylverfahren ist – hoffentlich –  weder eine Belohnung noch eine Strafe. Dabei hat sich Frau Schaffelhofer schon gemäßigt. Sie ist auch schon einmal dafür eingetreten, Abschiebungen brachial zu sabotieren, was einem Aufruf zum Rechtsbruch gleichkommt. Nach scharfer Kritik hat sie das nicht wiederholt.

Der steirische Bischofsvikar für die Caritas, Hermann Glettler „appelliert an die zuständigen Behörden, bei Abschiebungen mit Menschlichkeit und Augenmaß vorzugehen“. Darin versteckt sich entweder der Vorwurf, die Polizei verhalte sich nicht menschlich oder er möchte Abschiebungen und Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren überhaupt verhindern. Die Abschiebung gut integrierter Familien sende „die falschen Signale“ an die Asylwerber. Dadurch werde „das Vertrauen in eine verlässliche Politik zerstört“.

„resignierte Stimmung“

Glettler macht sich zurecht Sorgen über die  „resignierte Stimmung“, dass die Herkulesaufgabe an Integration, die noch vor uns liegt,“ gelingen kann und über ein Versiegen der Hilfsbereitschaft. Es gibt ein großes Maß an Hilfsbereitschaft, hauptsächlich in den katholischen Pfarren. Die Menschen werden aber nur dann nicht resignieren, wenn das Ganze überschaubar bleibt. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass während sie sich um einige Wenige in ihrer Nähe kümmern, nicht ständig weitere Zuwanderer kommen, also eine Obergrenze gezogen wird. Und wenn von der Asylbehörde  verfügte Abschiebungen auch vollzogen werden. Das wäre verlässliche Politik.

 

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