Wer ist noch gegen TTIP und CETA?

Erinnern Sie sich noch daran, dass im Jänner 2017 ein Volksbegehren „Gegen TTIP und CETA“ stattgefunden hat? Es wurde von 562.552 Österreichern unterschrieben, das sind 8,88 Prozent der Wahlberechtigten. In der „ewigen Bestenliste“ liegt es damit immerhin auf Rang elf. TTIP und CETA sind Internationale Freihandelsabkommen und stehen für Transatlantic Trade and  Investment Partnership bzw. für Comprehensive Economic and Trade Agreement. Letzteres auf deutsch: Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen. Da es dabei um die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada geht, wird es auch als Canada-EU Trade Agreement gelesen, bzw., weil Kanada auch französichsprachig ist,  Accord économique et commercial global (AECG).

Warum diese umständliche Erklärung? Weil vermutlich die wenigsten Unterzeichner wussten, was die Abkürzungen bedeuten und schon gar nicht, was in den Abkommen steht. CETA enthält umfassende Handels- und Zollerleichterungen und gilt als  Testfall für das US-europäische TTIP. Kritik an beiden Abkommen entzündet sich vor allem am Investitionsschutz, der es Unternehmen ermöglicht, von Staaten Schadenersatz zu fordern, wenn sie durch spätere Gesetzesänderungen die Voraussetzungen ändern, unter denen eine Firma in dem Land investiert  hat. CETA ist – Volksbegehren hin oder her, seit September 2017 vorläufig in Geltung gesetzt. Vorläufig, weil es von den Parlamenten der EU-Staaten noch ratifiziert werden muss.

Der damalige Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte den CETA-Vertrag bereits im Oktober 2016 unterzeichnet. Er musste dabei aus EU-Disziplin, aber auch aus eigener Einsicht eine Abstimmung unter den SPÖ-Mitgliedern ignorieren, die natürlich negativ ausgegangen war.  Die Kritik aus der SPÖ (einschließlich der Grünen und der FPÖ) formuliert der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl: Diesen Abkommen sei gemeinsam, dass sie weitere Privilegien für Konzerne schaffen würden. „Lohn- und Sozialdumping“ werde dadurch genauso gefördert, wie die Privatisierung der elementaren Daseinsvorsorge. Die Schaffung von Schiedsgerichten werde zur Aushebelung der staatlichen Gerichtsbarkeit führen.

Das sind lauter typische Signalvokabel, die einem SPÖ-Mitglied oder einem Grünen den kalten Schrecken über den Rücken jagen sollen. In diesen „Sondergerichten“, obwohl sie zum Standard von internationalen Investitionsschutzabkommen gehören, sehen viele SPÖler noch immer das Grundübel von CETA. Dass es über 3300 solcher Abkommen gibt und die Lösung von Streitfällen daraus zum Alltag gehören, dürfte wenigen bewusst sein.

Als das Volksbegehren zur Unterschrift auflag, war Donald Trump zwar schon gewählt, er hatte sein Amt aber erst ein paar Tage vorher angetreten. Da wusste noch niemand, dass er seine Ankündigungen wahr machen würde. Seither beginnt in das allgemeine Bewusstsein zu dringen, dass die wahre Gefahr für Europa nicht Freihandelsabkommen sind, sondern, dass der  Freihandel durch den grassierenden Protektionismus immer weiter eingeschränkt wird, was besonders zum Schaden europäischer Exportländer, darunter Österreich wäre. Dazu kommt, dass in Asien ständig neue solche Abkommen geschlossen werden und ein Großbritannien außerhalb der EU auch alles tun wird, um eigene Freihandelsabkommen – einschließlich eines mit EU – schließen zu können.

Jetzt wird auch die Frage der Schiedsgerichte mit deutlich weniger Hysterie betrachtet. Die EU-Kommission hat nun sogar ein Projekt  auf den Weg gebracht, das die wesentlichsten Klagen der Kritiker von seinerzeit aufnimmt: Sie hat ein Mandat für Gespräche über  die Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs erteilt. Es soll ein Gericht  mit transparenten Verfahren, Vollzeitrichtern und einer Berufungsinstanz sein. Schon im Anhang zu Ceta findet sich ein Kapitel zum Investitionsschutz in diesem Sinn und damit die Abkehr vom alten System der Streitbeilegung durch den klagenden  Investor und den beklagten Staat mittels ad hoc bestellter Richter. Freilich kommen diese Richter aus den immer selben Anwaltskanzleien, die auf solche Fälle spezialisiert sind.

In einem künftigen multilateralen Gerichtshof sollen die Richter unabhängig von einzelnen Streitfällen ernannt werden. Allerdings soll der Gerichtshof laut den Vorschlägen nur einheitliches Verfahrensrecht anwenden. Das materielle Recht, also den Inhalt des Streits, die Schutzbestimmungen für Investoren, richtet sich nach wie vor nach dem anwendbaren Investitionsabkommen.

 

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